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Landwirtschaft und Ernährung
Die gegenwärtige EU-Gesetzgebung behindert die biologisch-dynamische Land- und Lebensmittelwirtschaft
von Dr. Andreas Biesantz
Demeter International ist inzwischen seit über vier Jahren in Brüssel politisch tätig. Es hat sich gezeigt, dass die Lobbyarbeit auf der EU-Ebene notwendig ist und längerfristig zu Erfolgen führen kann (siehe unten Beispiel biologisch-dynamische Präparate). Es ist aber auch deutlich geworden, dass die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise bei ihren politischen Anliegen in bestimmten Fällen dringend der Unterstützung durch andere Arbeitsgebiete und Verbände der angewandten Anthroposophie bedarf, um in Zukunft in Brüssel mehr erreichen zu können. Deshalb gehört Demeter International zu den Trägern der ELIANT-Initiative, hält diese für äußerst wichtig, und bittet alle Sympathisanten um ihre Unterschrift und Unterstützung. Im Folgenden werden vier konkrete Beispiele aufgeführt, wo die EU-Gesetzgebung die biologisch-dynamische Land- und Lebensmittelwirtschaft in ihrer Arbeit massiv einschränkt.
Beispiel 1
Die EU-Gesetzgebung hat zur künstlichen Vitaminisierung von biologisch-dynamischer Kleinkindnahrung geführt
Die EU hat im Jahre 1996 eine Richtlinie zur gesetzlichen Regelung von Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder verabschiedet. Darin werden die Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln festgelegt, die während der Entwöhnungsperiode des Kleinkinds als Beikost verwendet werden. Die Richtlinie schreibt Vitamin B1-Gehalte von mindestens 25 µg/100 kJ in Getreidebrei bzw. Getreideschoppen vor. Dieser Mindestwert ist so hoch angesetzt, dass er noch nicht einmal von einem Vollkornprodukt in der Verdünnung mit Milch erreicht werden kann. Dagegen halten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die FAO wesentlich niedrigere Werte für vollkommen ausreichend. Sie empfehlen im Codex Alimentarius Vitamin B1-Gehalte von nur mindestens
12,5 µg/100 kJ. Im Gegensatz zu dem viel zu hoch angesetzten Mindestwert der EU-Richtlinie können die Vitamin B1-Werte des Codex Alimentarius ohne künstliche Vitaminisierung der Getreidebeikost erreicht werden.
Der vorgeschriebene überhöhte Vitamin B1-Wert der EU-Beikost-Richtlinie hat dazu geführt, dass die Produzenten von Säuglings- und Kleinkindernahrung, die nach biologisch-dynamischen Richtlinien des Demeter-Anbauverbandes herstellen, gezwungen sind, ihre Produkte zu vitaminisieren. Diese „Zwangsvitaminisierung“ widerspricht dem Selbstverständnis von ökologisch erzeugten und verarbeiteten Produkten. Die KonsumentInnen von Bio-Produkten erwarten, dass diese natürlich erzeugt und schonend verarbeitet werden und vor allem, dass sie nicht Zusatzstoffe enthalten, die nicht von Natur aus hinein gehören.
Bisher sind alle Bemühungen von Demeter International gescheitert, die Europäische Kommission (Generaldirektion SANCO) dazu zu bewegen, eine Revision der Richtlinie 96/5/EG vorzunehmen, um auch den Bedürfnissen der BiokonsumentInnen gerecht zu werden. Die Kommission hat sich bei sämtlichen Anfragen auf die Position zurückgezogen, dass ihr Wissenschaftlicher Ausschuss für Lebensmittel die Mindestwerte für Vitamine nach ausreichender Beratung festgesetzt habe und dass es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die eine Revision der Richtlinie erlaubten.
Demeter schätzt das anders ein. Der Umstand, dass Codex Alimentarius einen weit niedrigeren Wert für ausreichend hält, fusst ebenfalls auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Demeter plädiert auch nicht auf Abschaffung der Richtlinie, sondern dringt auf eine Kennzeichnungsregelung: Vitaminisierte Produkte sollen als solche ausgelobt und erkennbar sein. Demeter wehrt sich gegen die Auffassung, dass der EU Bürger nicht ausreichend mündig ist, und deswegen in seinem Konsum „zwangsbeglückt“ werden muss. Demeter hält das auch für einen Widerspruch zum freiheitlichen Menschenbild, das der EU zugrunde gelegt ist. Mindestens eine Wahlfreiheit muss erhalten werden.
Da die Erfahrung der bisherigen Lobbyarbeit gezeigt hat, dass höfliche und sachlich begründete Anfragen die Kommission nicht beeindrucken, muss die Öffentlichkeitsarbeit in Brüssel verstärkt werden. Das Brüsseler Büro von Demeter International wird versuchen, neben den betroffenen Produzenten den Europäischen Verbraucherschutzverband BEUC als Allianzpartner zu gewinnen. Wenn dies gelingt, soll Mitte September 2007 ein Runder Tisch zum Thema „Lebensmittelsicherheit, Vitaminisierung und Wahlfreiheit des Verbrauchers“ in Brüssel stattfinden, zu dem die beteiligten Beamten der Generaldirektion SANCO eingeladen werden.
Ganz wichtig ist für diese Initiative die Teilnahme und Unterstützung von ELIANT. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und Konferenz muss es sein, dass SANCO endlich über eine Revision der Richtlinie 96/5/EG ernsthaft nachdenkt und diese Revision möglichst schon für 2008/2009 auf ihre Agenda setzt.
Beispiel 2
Die EU-Gesetzgebung behindert die Herstellung der biologisch-dynamischen Kompost-Präparate
Die EU erließ im November 2002 eine Hygieneverordnung (EG) 1774/2002, die die Verwendung von tierischen Nebenprodukten regelt. Eine für die biologisch-dynamische Landwirtschaft folgenschwere Auswirkung der Verordnung besteht darin, dass sie die Verwendung tierischer Organhüllen stark einschränkt oder verbietet, die zur Herstellung der Feld- und Kompostpräparate benötigt werden. Es handelt sich dabei um die Verwendung von Hörnern, Darm, Bauchfell (Mesenterium) und Schädel (älter als 12 Monate) von Rindern. Die Europäische Kommission beabsichtigte den Verbraucher mit diesen verschärften Hygienebestimmungen im Bereich der Fütterung, Düngung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte besser zu schützen, nachdem erste BSE-Fälle in der EU aufgetreten waren. Diese Massnahmen waren aus Sicht des Verbraucherschutzes notwendig und verständlich, berücksichtigten aber nicht, dass eine Landbaumethode, wie die biologisch-dynamische, gerade durch den Umgang mit dem Lebendigen (in diesem Falle unbehandelte Organhüllen) ihre besondere Wirkung erzielt und dass zu ihrem Schutz Sonderregelungen geschaffen werden müssen.
Die Verordnung wird inzwischen einer Revision unterzogen. Dank der intensiven und aufwändigen Lobbyarbeit von Demeter International auf nationaler und der EU-Ebene ist es gelungen, dass das Anliegen der biologisch-dynamischen Landwirtschaft in der vorläufigen revidierten Fassung der Verordnung berücksichtigt werden soll. Es gilt jetzt aber, diesen Revisionsprozess durch wachsame Lobbyarbeit zu begleiten, damit die biologisch-dynamische Präparateherstellung in der Endfassung der Verordnung auch wirklich ihren Platz findet.
Beispiel 3
Die EU-Gesetzgebung im Bereich Hygiene gefährdet zum einen die Existenz handwerklicher und ökologisch orientierter Betriebe in der Lebensmittelverarbeitung und führt zum anderen in der Tierhaltung zu unerwünschten Krankheitsbekämpfungs-Praktiken anstelle gesundheitsfördernder Maßnahmen
Seit 2006 ist das neue EU-„Hygienepaket“ in Kraft getreten. Die darin enthaltenen gesetzlichen Regelungen sollen den Verbraucher besser als bisher vor hygienebedingten gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln schützen. Die Absicht der EU-Gesetzgebung, die Herstellung und den Konsum von Lebensmitteln gesundheitlich gesehen sicherer zu machen ist einerseits wichtig und zu begrüßen. Auf der anderen Seite gefährden überzogene Vorschriften (z.B. Registrierungspflicht und Dokumentationsvorschriften) die Existenz kleinerer verarbeitender Lebensmittelbetriebe, die sich den damit verbundenen Kostenaufwand kaum leisten können. Durch die EU-Verordnung 852/2004 werden kleine Lebensmittelhersteller aus finanziellen Gründen zur Aufgabe gezwungen. Ein Grossteil dieser Kleinbetriebe, die regional erzeugen, sind aber die Partner oder potentiellen Partner von biologisch-dynamischen Produzenten. Ganz aktuell hat sich gezeigt, dass die EU-Kommission sofort mächtig Gegenwind von Seiten der Agroindustrie und bestimmten Verbraucherschutzgruppierungen bekam, als sie den vernünftigen Schritt tun wollte, Lebensmittelbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten das Wirtschaften zu erleichtern, indem diese Kleinbetriebe von dem geforderten aufwändigen Lebensmittelsicherheits-Managementverfahren HACCP befreit werden sollten. In diesem speziellen Fall gilt es also die Kommission in ihrem Entschluss zu unterstützen.
Ein weiteres Beispiel findet sich im Bereich der Tierhaltung und Fleischproduktion. Das Öko-Institut Freiburg hat im Auftrag vom Demeter Bund (Deutschland) und foodwatch e. V. eine Studie erstellt, die die Auswirkungen der EU-Hygienegesetzgebung auf die gesundheitlichen Risiken durch Salmonellen in der Schweinefleischproduktion untersucht. Die Studie zeigt auf, dass durch die Gesetzgebung wiederum ein Strukturwandel hin zu großen Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen festzustellen ist zu Lasten der kleineren, regional orientierten Einheiten. Außerdem sind durch die EU-Gesetzgebung keine Maßnahmen getroffen, die zu einer Reduktion von Salmonellen in der Tierhaltung führen und zur Begrenzung der Transportdauer bei Lebendtiertransporten. Gerade diese Maßnahmen könnten aber das Risiko einer Salmonellenkontamination deutlich senken.
Der Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise hat eine Studie herausgegeben, in der die EU-Hygieneregelungen kritisch beleuchtet werden. Sie kommt zu dem Schluss, dass die EU-Verbraucherschutzpolitik umdenken muss, um eine lebensgerechte Land- und Lebensmittelwirtschaft zu gewährleisten.
Beispiel 4
Die mangelnde EU-Gesetzgebung zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gefährdet die biologisch-dynamische Landwirtschaft
Die Bio- und Umweltverbände weisen die EU-Kommission seit Jahren auf die bekannten und möglichen Gefahren der Grünen Gentechnik als Risikotechnik für Mensch, Natur und Umwelt hin. Die EU-Kommission vertritt jedoch leider eine viel zu GVO-freundliche Politik. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass eine „Koexistenz“ zwischen GVO-Anbauern und GVO-freier Landwirtschaft möglich ist, ohne letztere zu gefährden.
Die EU hat bisher folgende Gesetzgebung erlassen:
- Die Richtlinie 2001/18/EG regelt die Freisetzung von GVO in die Umwelt zu Versuchszwecken und zur kommerziellen Nutzung;
- Die Verordnung 1829/2003/EG regelt das Inverkehrbringen von Futter- und Lebensmitteln, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden
- Die Verordnung 1830/2003/EG regelt die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von aus GVO hergestellten Futter- und Lebensmitteln
Entscheidend für die biologisch-dynamische Landwirtschaft ist aber, dass sich die EU-Kommission bisher trotz vielfacher Aufforderung nicht dafür einsetzen will, eine Verordnung auf europäischer Ebene zu erlassen, die die Koexistenz regeln würde. Diese, für eine künftige ungefährdete Existenz der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise dringend erforderliche EU-Verordnung, müsste folgende Grundregeln garantieren:
- Die GVO-Anbauer müssen eine Null-Kontamination der übrigen Landwirtschaft sicherstellen
- Genetische Verunreinigungen von Lebensmitteln müssen ausgeschlossen und nicht durch den derzeit beschlossenen Schwellenwert von 0,9 % Verunreinigung toleriert werden
- Die Kosten für die Koexistenz und für auftretende ökonomische und ökologische Schäden sind allein von den GVO-Anbauern zu tragen (Anwendung des Verursacherprinzips)
- Die Regionen der EU müssen selbst entscheiden dürfen, ob sie den GVO-Anbau auf ihrem Territorium zulassen oder nicht
Die geschilderte Situation verdeutlicht wie wichtig es ist, dass Demeter International in seinen Bemühungen gegen eine willkürliche und zu Agroindustrie-freundliche Anwendung der Grünen Gentechnik in der EU Unterstützung durch ELIANT erhält.
Demeter International
Büro Brüssel
Rue du Trône 194
B-1050 Brüssel
Artikel
Richtlinie 96/5/EG, Euratom der Kommission vom 16. Februar 1996 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0005:DE:HTML
Warum die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt
In unserer auf technischen Fortschritt ausgerichteten Gesellschaft, die damit auch ein immer rationelleres Wirtschaften anstrebt, muss es für viele Vertreter aus Wissenschaft, Technik und Wirtschaft unverständlich erscheinen, wie man prinzipiell gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie sein kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen deshalb erläutern, warum gerade die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise als eine der Trägerorganisationen von ELIANT und die mit ihr verbundenen Menschen diese Technik und ihre Folgewirkungen nicht gutheissen können.
Der informierte Leser wird die wichtigsten Argumente kennen, warum der Ökolandbau und die Umweltorganisationen die Grüne Gentechnik ablehnen. Es sind dies folgende:
- die völlige Unklarheit und fehlende Langzeit-Forschungsergebnisse über die künftigen Auswirkungen dieser Risikotechnik auf Natur und Mensch,
- die Gefahr der Übertragung von unerwünschten Genen und Resistenzen der gentechnisch veränderten (GVO) Pflanzen auf andere Arten und z.B. Beikräuter, die bei Aneignung der GVO-Herbizidresistenz zu lästigen Superunkräutern werden könnten,
- der drohende Verlust der Arten- und Sortenvielfalt, wenn aus wirtschaftlichen Gründen und durch Monopolisierung des Saatgutes nur noch wenige GVO-Sorten angebaut würden,
- das von der Politik angestrebte, aber in der Praxis nicht funktionierende Modell einer ungestörten Koexistenz von GVO- und GVO-freier Landwirtschaft, verbunden mit der Problematik der letztlich doch nicht ausreichenden Sicherheitsabstände sowie der Haftungsfrage bei Kontamination GVO-freier Felder durch GVO-Material mittels Pollenflug und Übertragung durch Bienen und Insekten,
die drohende totale wirtschaftliche Abhängigkeit von Kleinbauern in der dritten Welt von multinationalen Saatgutkonzernen,
- und schliesslich die bisher vorliegenden, grosse Besorgnis erregenden Ergebnisse von Fütterungsversuchen mit GVO-Material, die von den wenigen industrieunabhängigen Forschern auf diesem Gebiet durchgeführt wurden, aber auch Erfahrungsberichte von Landwirten aus der Praxis, die GVO-Pflanzen verfüttert hatten.
Zusammenfassend kann man auch sagen, dass die Gentechnik drei wesentliche Grundsätze des ökologischen Landbaues weder beachtet noch realisieren kann. Es sind dies die Prinzipien: ökologische Unbedenklichkeit, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und sozial-ethische Verantwortbarkeit.
Die oben genannten Gründe reichen für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise und ihre KonsumentInnen im Prinzip schon völlig aus, um die Grüne Gentechnik ablehnen zu müssen.
Was gibt es aber ausserdem an erkenntnistheoretischen Gründen, die für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise fundamental sind und die gegen den Einsatz dieser Technik sprechen? Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass die biologisch-dynamische Landwirtschaft sich als „Lebenslandwirtschaft“ versteht, die auf einer ganzheitlichen (holistischen) Naturbetrachtung beruht, die von Goethe begründet wurde (deshalb spricht man von der „Goetheanistischen Naturbetrachtung“) und von dem Begründer der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, Rudolf Steiner, weiterentwickelt wurde. Ganzheitlich bedeutet nach Goethe, dass das Ganze (z.B. ein Organismus) mehr ist als die Summe seiner Teile. Auf die Pflanzenzüchtung angewendet bedeutet dies, dass man nicht einfach beliebig Gene in eine Pflanze (die ein Organismus ist) ein- und ausbauen kann, wie die Gentechnik dies praktizieren möchte, ohne dass dies Folgen für den Organismus hätte. Ein Organismus ist kein Gebäude, bei dem man mit Hilfe eines Baukastensystems beliebig erweitern oder abreissen kann, sondern eine in sich geschlossene Einheit mit vielfältigen Funktionen, die aufeinander abgestimmt und voneinander abhängig sind. Kein Gentechniker kann aber guten Gewissens behaupten, dass er die Komplexität eines Organismus überschaut, geschweige denn beherrscht.
Eine ganzheitliche Naturanschauung ist aber auch immer auch darum bemüht, Organismen phänomenologisch zu betrachten, d.h. sie auch über die direkte sinnliche Wahrnehmung zu erforschen. Während in der vorherrschenden reduktionistischen Naturwissenschaft und Technik die direkte Wahrnehmung der Natur eine immer geringere Rolle spielt, da die Forschung hauptsächlich ins Labor verlegt wird und die entscheidenden Erkenntnisse auf biochemischen Analysen beruhen, ist dies in der biologisch-dynamischen Pflanzenzüchtung nicht so. Hier spielen die wahrnehmbare Gestalt und sich ausdrückende Gebärde der heranwachsenden Pflanzen auf dem Feld und in ihrer jeweiligen Umwelt noch eine bedeutende Rolle als Auswahlkriterium für den Züchter. Was aber nicht heisst, dass der biologisch-dynamische Züchter keine biochemischen Analysen an seinem Material durchführt. Die Züchtungsphilosophie ist eine andere als die der Gentechnik. Die Kunst des biologisch-dynamischen Züchters besteht darin, dass sich die Einzigartigkeit einer Sorte in der jeweiligen Umwelt ausdrücken kann und an diese angepasst wird, ohne den Organismus zu zerstören (Erhaltung seiner Integrität), aber mit ihm dennoch einen wirtschaftlichen Anbau zu gewährleisten. Dagegen könnte man sagen, dass die Sorten der Gentechnik naturfern erzeugt werden (nämlich im Labor) und sich die Natur und Umwelt an diese Sorten anpassen soll. Bei dieser Technik besteht somit kein Einklang zwischen Sorte und Umwelt im Züchtungsprozess.
Zum Begriff der Ganzheitlichkeit gehört beim Organismus auch der Begriff seiner Integrität (dieser Begriff bedeutet die Unversehrtheit bzw. Vollständigkeit eines Organismus) und sogar Würde, wenn es um Tier und Pflanze geht. Der Bioethiker Henk Verhoog, der viele Jahre am Goethanistisch ausgerichteten Louis Bolk Institut (Driebergen, Niederlande) tätig war, hat auf diesem Gebiet eine richtungsweisende Grundlagenforschung für den Ökolandbau betrieben. Verhoog nahm auch Bezug auf Goethe, der soweit ging, dass er von den „Rechten der Natur“ sprach. Ein jedes Wesen existiert nicht nur als nützliches Instrument für den Menschen, sondern auch um seiner selbst willen. Dieser Grundsatz wird von der biologisch-dynamischen Landwirtschaft zutiefst respektiert und wo immer möglich in der Praxis umgesetzt. Dass die Integrität eines Organismus nicht nur von ethischer, sondern auch von praktischer Bedeutung ist, weiss die biologisch-dynamische Landwirtschaft aus Erfahrung, denn man hat beobachtet, dass die Milchqualität nicht enthornter Kühe anders ist als die von enthornten Tieren. Es besteht offenbar ein Zusammenhang zwischen dem Kuhhorn und der Verdauungstätigkeit des Rindes. Dieses Phänomen wird derzeit vom Lehrstuhl für Biologisch-Dynamischen Landbau an der Universität Kassel-Witzenhausen wissenschaftlich untersucht.
Ein weiterer wesentlicher Grundgedanke der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise stellt das Leitbild des landwirtschaftlichen Betriebes als „Hof-Ganzheit“ und möglichst geschlossener Betriebskreislauf dar. Dies bedeutet unter anderem, dass sich ein Betrieb darum bemüht, möglichst viele der eingesetzten Produktionsmittel selbst zu erzeugen und nicht von aussen zuzuführen. So ist es z.B. ein Ziel, möglichst anpassungsfähige oder sogar eigene Kulturpflanzensorten an- und nachzubauen (lokal angepasste Sorten oder Hofsorten) und eben nicht uniformes, nicht nachbaufähiges Saatgut zu verwenden, wie es GVO-Sorten sind. Dasselbe gilt natürlich für die Tierzucht. Auch deshalb widerspricht die Gentechnik den Grundsätzen des biologisch-dynamischen Betriebes.
Abschliessend sei gesagt, dass seitens der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise nicht eine Technikfeindlichkeit oder ein sich Wehren gegen technische Innovationen das Problem in Bezug auf die Gentechnik darstellen. Es ist vielmehr so, dass hier eine Technik in einem Lebensfeld angewendet werden soll, wo sie nicht hingehört, da es sich um eine Technik handelt, die für das Gebiet der Organismen, sprich des Lebendigen, nicht adäquat ist.
Die oben genannten Begründungen mögen hoffentlich dazu beitragen, dass die von der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise angestrebte Lebenslandwirtschaft verstanden und unterstützt wird, in der naturfremde Techniken, wie die Gentechnik, keinen Platz haben. Sie können die politische Arbeit von ELIANT mit Ihrer Unterschrift entscheidend unterstützen. PDF zum Artikel hier
Brüssel, den 18. Oktober 2007
Dr. Andreas Biesantz
Demeter International
Büro Brüssel
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