Das GKV-Spargesetz ist beschlossen – mit weitreichenden Folgen für Patientinnen und Patienten

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. Juli 2026 werden homöopathische und anthroposophische Leistungen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sowohl freiwillige Satzungsleistungen als auch der bisher mögliche Zugang über den gesetzlichen Arzneimittelanspruch entfallen. Damit bleiben diese Therapien zwar erlaubt – müssen aber künftig in der Regel privat finanziert werden.
Besonders gravierend sind die Auswirkungen auf die anthroposophische Misteltherapie in der Krebsbehandlung. Bislang konnten Mistelpräparate unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere in der palliativen Versorgung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dieser Weg wird nun vollständig geschlossen. Für schwer und unheilbar erkrankte Menschen bedeutet das konkret: Eine wichtige begleitende Therapie wird im ambulanten Bereich faktisch aus der Regelversorgung ausgeschlossen.
Die Konsequenzen reichen über die einzelne Behandlung hinaus. Therapien, die im Krankenhaus begonnen werden, können nach der Entlassung unter Umständen nicht mehr als Kassenleistung fortgeführt werden. Versorgungslücken entstehen – gerade dort, wo Kontinuität besonders entscheidend ist.
Kritisch ist zudem das Verfahren: Betroffene Fachgesellschaften, Verbände sowie Patientinnen und Patienten wurden nicht ausreichend einbezogen. Eine differenzierte Bewertung einzelner Therapien, ihrer Evidenz und ihrer Bedeutung in der Versorgung fand kaum statt. Stattdessen trifft der Ausschluss pauschal auch besonders sensible Bereiche wie die palliative Krebsbehandlung.
Mehr als 134.000 Menschen haben sich bereits für eine vielfältige und patientenorientierte Gesundheitsversorgung eingesetzt. Dieses Signal bleibt wichtig. Denn auch wenn die Entscheidung gefallen ist, geht die Arbeit weiter – für den Erhalt integrativer Medizin und für eine Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert.

