Das GKV-Spargesetz ist beschlossen – mit weitreichenden Folgen für Patientinnen und Patienten
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. Juli 2026 werden homöopathische und anthroposophische Leistungen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sowohl freiwillige Satzungsleistungen als auch der bisher mögliche Zugang über den gesetzlichen Arzneimittelanspruch entfallen. Damit bleiben diese Therapien zwar erlaubt – müssen aber künftig in der Weiterlesen…

